Aktuelle Fälle zeigen dringenden Nachbesserungsbedarf
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Das No SLAPP Bündnis Deutschland kritisiert insbesondere die Beschränkung auf grenzüberschreitende Fälle, die fehlende Regelung des außergerichtlichen Bereichs und die unzureichenden Sanktionsmechanismen. Aktuelle Fälle zeigen: Der Entwurf würde Betroffenen von strategischer Einschüchterung keinen wirksamen Schutz bieten. Deshalb fordert das Bündnis, den Anwendungsbereich auf nationale Fälle auszuweiten, den außergerichtlichen Bereich zu regeln, wirksame Sanktionen einzuführen und Beratungsstrukturen gesetzlich abzusichern.















